Story

Vorwort

Bei all den Informationen und bei der gesamten Story handelt es sich um Informationen, die öffentlich verfügbar sind. Es werden keine “nicht öffentlichen” Informationen verwendet.

Sämtliche Quellverweise sind daher Berichte in Zeitungen, Meldungen des Bundesanzeigers und Angaben aus dem Internet. Diese Angaben werden alle in einen Kontext gesetzt, der nicht auf der ersten Blick für die meisten Personen sichtbar ist. Beachten Sie bitte auch, dass sich manche Stellen der “Story” trocken lesen, die Geschichte ist jedoch Dynamit pur.


Akt 0 - Die Vorbereitung

2007 vertrat meine Ex-Frau einen Gesellschafter von Opus DC in Ulm.
Nachweis:

Zum Ende des Jahres gründete Sie eine Zahnarztpraxis in Ludwigsburg.
Nachweis:

Kurz vor der Gründung der Zahnarztpraxis heirateten meine Ex-Frau und ich auf Mauritius. Die Ehe wurde danach standesamtlich in Deutschland bestätigt und es gab einen Ehevertrag :lock:1, in dem die Haftung u.a. für betriebliche Schulden ausgeschlossen war.

Damit war das “Fundament” für eines der grö0en Desaster in der “feministischen” Zahnmedizin gelegt, denn die Planung lief schon damals, wie ich einige Zeit später herausfinden sollte.


Akt 1 - Der Ehering meiner Ex-Frau fliegt weg

War es noch Ende des Jahres 2007 oder Anfang des Jahres 2008 - man weiss es nicht mehr genau. Auf jeden Fall kurz nach der Hochezit flog der Ehering meiner Ex-Fau weg, weil Sie ihn in den dunklen Wald schleuderte.

Wie es dazu kam? Ganz einfach, meine Ex-Frau war überzeugt, dass man in der Ehe gemeinsam für Schulden haftet. Doch dabei handelt es sich um eine “urbane Legende”, denn dies ist keinswegs der Fall. Insbesondere trifft dies für den Fall zu, bei dem der Ehepartner keine Kenntnis von den Schulden hat - ein sehr relevanter Punkt, wie man später noch sehen wird.

Um nochmal zu dem Ehering zurückzukommen, meine Ex-Frau sagte damals sinngemäß. wenn Du (also ich) nicht für die Schulden mithaftest, hätte ich Dich überhaupt nicht heiraten müssen.

Lustig :rofl: - zudem ergab es schlicht keinen Sinn, da die APO-Bank, die Kreditgeberin, einen sog. Airbag für die Schulden eingearbeitet hatte.

Mit dem Airbag sichern wir einen Teil Ihres Risikos in der Gründungsphase ab. Für den Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens innerhalb der ersten drei Jahre nach Niederlassung melden wir unsere Forderungen aus dem Existenzgründungsdarlehen im Verfahren nicht an.

Es ergab somit schlicht keinen Sinn und später sollte sich zeigen, dass eben nicht diese Schulden gemeint waren, sondern die Schulden eine sog. SPVs, die sich im 8stelligen Bereich (incl. Zinszahlungen) bewegten und nicht im mittleren 6stelligen Bereich, wie die vom Airbag abgesicherten Existenzgründerschulden.


Frage: Hätte man es («Spoiler Alert» - das, was später noch kommt) damals schon ahnen können?

Antwort: Eher nein, da es sich bei den “gemeinsamen Schulden” und die o.g. urbane Legende handelte und es denn Airbag gab. Mit dem Airbag fiel die Grundlage für weitere Verhandlungen über die Vergemeinschaftung der Schulden weg, da diese eben nicht relevant waren (vgl. oben).


Akt 2 - Die Privatclinic und der Managementvertrag

Im Jahr 2009 wurde die Zahnarztpraxis in Ludwigsburg um eine Privatclinic (DENTICSDC Dental Clinic GmbH & Co. KG) erweitert, analog des Konstruktes OPUS DC in Ulm.
Nachweis:

Eigentlich hätte ich als Geschäftsführer eingetragen werden sollen. Wie es der Zufall wollte, hatte ich jedoch kurz vor dem Notartermin einen “Bandscheibenvorfall” und konnte diesen nicht wahrnehmen. Einen Managementvertrag gab es für die Praxis und die Clinic.
Nachweis:

Die Existenz dieses Vertrages wurde 2020 im Verfahren () bestätigt. Dieser Vertrag hatte eine Besonderheit, er war ein sog. EBITA-Vertrag, d.h. es ist ein Netto-Vertrag gewesen und Abschreibungen wurden bei diesem nicht berücksichtigt. Man konnte daher nicht durch Abschreibungen oder steuerliche Gestaltung die Grundlange der Vergütung verändern. Dadurch war das Desaster vorprogrammiert, denn die von meiner Ex-Frau und Ihren anderen “stillen Teilhabern” beabsichtigten Gestaltungen waren dadurch “vereitelt” worden und es musste zu absolut “illegalen” Methoden gegriffen werden, wie wir später noch sehen können.


Frage: Ergaben sich im 2. Akt weitere Erkenntnisse auf das was kommen sollte?

Antwort: Ebenfalls eher nein, da der Vertrag gut strukturiert war und der Vertrag wurde unterzeichnet, es war ein schriftlicher Vertrag, bei dem (eigentlich) sämtliche Eventualitäten ausgeschlossen waren.


Akt 3 - Ein Kind kommt und Einer verschwindet (dafür)

In diesem Akt kommt es knüppeldick und die “Erpressungen” fangen an - es ist “Crime” in der Reinform, wie sich Jahre später herausstellen sollte.

Am «Beeindruckendsten» ist, wie sich noch herausstellen wird, wie viele Leute und welche eigentlich involviert waren und noch sind.

Das erste und einzige Kind von meiner Ex-Frau und mir (sollte man zumindest zunächst glauben) kam im 3. Quartal 2010 zur Welt. Um präzise zu sein, es muss zum Ende des Jahres 2009 bzw. Anfang des Jahres 2010 gezeugt worden sein. Exakter lässt sich dies leider nicht eingrenzen, da meine Ex-Frau das Kind per Wunschkaiserschnitt zur Welt bringen liess.

Eine medizinische Notwendigkeit für den Kaiserschnitt bestand nicht, ich weiss das, da ich in den Gesprächen mit der Ärztin zugegen war und man dem Wunsch nachkam, da meine Ex-Frau und in der Folge ebenso das Kind privat versichert waren.

Die Begründung von meiner Ex-Frau für die Schwangerschaft war, dass die Pille angeblich nicht funktioniert hätte. Bei dieser vorgeschobenen Behauptung handelte es sich um eine absurde Lüge, denn meine Ex-Frau äußerte immer wieder Sorgen bezüglich Ihrer Schulden und befand sich noch mitten in der Existenzgründung. Im Akt 0 war bereits dargelegt, dass die Gründung der Praxis Ende 2007 stattfand und die der Privatclinic im Jahr 2009 (vgl. Akt 2).

Spoiler Alert: Jahre später sollte ich durch Zufall herausfinden, dass ich nicht zeugungsfähig bin. Das Kind kann folglich nicht von mir sein.

An dieser Stelle gab es noch keine Rückschlüsse auf den (mutmasslichen) Vater, denn die Einträge im Bundesanzeiger wurden bewußt zurückgehalten.

Ein kleiner Tipp: Der (mutmassliche) Vater sieht mir sehr ähnlich!

Die Informationen, die zurückgehalten wurden, waren die Informationen im Bundesanzeiger zu dem Ausscheiden von Dr. Engin Aksoy aus der Opus DC dental clinic GmbH & Co. KG in Ulm. Er war zum 30.06.2010 ausgeschieden und die Eintragung erfolgte am 27.03.2014 - fast 4 Jahre später. Betrachtet man noch die Kündigungsfrist von üblicherweise 6 Monaten ergibt sich exakt der Jahreswechsel 2009/2010 zur korrekten Ausübung der Kündigung und dieser Zeitpunkt deckt sich exakt mit der Zeugung des Kindes. Ebenso beachtlich ist, dass die Unterschrift von Dr. Engin Aksoy im Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Instanbul geleistet wurde, dies ist auf dem im Unternehmensregister hinterlegten Dokument ersichtlich.
Nachweis:

Das Ausscheiden von Dr. Aksoy widerspiegelt sich in der Entwicklung der Kapitalanteile der Kommanditisten - von Ende 2009 auf Ende 2010 nahmen diese grob um ein Drittel ab.

Kapitalanteile der Kommanditisten

31.12.2009 31.12.2010 31.12.2010 31.12.2011 31.12.2012
1.399.656,52 € 1.376.655,22 € 925.070,04 € 872.975,90 € 892.576,79 €

Hier handelt es sich um keinen Fehler, die Kommanditanteile der Kommanditisten sind im Jahreabschluss 2010 (Stand 14.03.2012) mit 1.376.655,22 € aufgeführt und wurden klammheimlich im Jahresabschluss 2011 (Stand 01.02.2013 - es ist immer der Jahresabschluss des Vorjahres inkludiert) auf 925.070,04 € korrigiert ohne den Jahresabschluss 2010 zu berichtigen.
Nachweis:

— Exkurs —
Auf die Bilanzierung von Opus DC möchte ich nicht wirklich eingehen, doch wen es interessiert, sollte sich das Jahr 2011 vor Augen führen, denn dies existiert im Jahresabschluss 2011 und 2012 (es ist üblich das Vorjahr zu inkludieren). Der Unterschied ist die “Aufschlüsselung” der Passivseite und man muss ganz klar sagen, die Bilanzierung ist extrem abenteuerlich, wie man im Jahresabschluss 2012 erkennen kann. Denn selbst die Verbindlichkeiten stimmen für das Jahr 2011 nicht überein, ganz zu schweigen von der Zulässigkeit von variablen Kapitalkonten, Verlustausgleichskonten und deren Konsolidierung incl. des Kommanditkapitals unter der Rubrik Kapitalanteile der Kommanditisten.
Nachweis:

Die Frage, die sich folglich stellt ist: Wieso wurde der Austritt (vgl. oben) erst ca. 4 Jahre später festgestellt, obwohl bereits im Jahresabschluss 2011 (Stand 01.02.2013) bekannt war?

Es lässt sich definitiv festhalten, dass die Kapitalanteile der Kommanditisten in der Zeit zwischen dem 14.03.2012 und dem 01.02.2013 rückwirkend auf das Jahr 2010 korrigiert wurden. Ein einmaliger Vorgang, ebenso einmalig ist es, dass im Jahr 2014 das Ausscheiden für den 30.06.2010 festgestellt wurde.

Daher stellt sich die nächste Frage: Gibt es eine logische Erklärung dafür?

Ja, durchaus, es handelte sich z.B. um einen Deal mit der Staatsanwaltschaft, da die Türkei nicht ausliefert. Dies würde erklären, wieso die Beglaubigung im Generalkonsulat in Instanbul stattfand und zwar ca. 4 Jahre später, da das Generalkonsulat nicht als deutscher Boden zählt. Sie sind laut Wiener Übereinkommen nicht “exterritorial”. Kann man in der Botschaft verhafet werden, falls man in Deutschland eine straftat verübt hat -im Prinzip ja, aber da die Türkei nicht ausliefert wird es heikel die Person nach Deutschland zu bringen. Dieser Sachverhalt würde jedoch erklären, wieso es zu den Verzögerungen kam und wieso Dr. Aksoy angeblich Anfang 2010 fluchtartig Deutschland verlassen musste und weshalb die Abwicklungen so lange dauerten und immer rückwirkend vollzogen wurden. Dies geht nämlich nur mit der Zustimmung von oben, d.h. das Justizministerium und das Finanzministerium sind (zwingend) involviert.

Jetzt kommt sicher noch die nächste Frage: Und welche Rolle spielt das Kind dabei?

Auch das ist trivial, durch den Aufenthalt in der Türkei hätte man kein Druckmittel mehr gehabt, es sei denn man hätte - sagen wir - sein Kind hier gehabt.

Wie gesagt, es ist eine ganz üble Geschichte und sie wird noch viel übler :smiling_imp:!


Frage: Ergaben sich im 3. Akt weitere Erkenntnisse auf das was kommen sollte?

Antwort: Wiederum eher nein, da sämtliche Geschehnisse rückdatiert wurden, eben damit man sie nicht erkennen konnte. Das Gleiche trifft für den Jahresabschluss 2010 zu, dieser wurde bewußt unter der Hand und unerkannt erst im Jahresabschluss 2011 heimlich korrigiert.


Akt 4 - Die Weinlaube, neue «Verträge» und die Modifikation

Im Jahr 2011 fand die beste Weinlaube in Ludwigsburg statt und es lag nicht an dem billigen, teuer verkauften, schwer mundenden “Qualitäts”-Wein. Meine Ex-Frau liess sich auf der Weinlaube vor und von Ihren Mädels feiern und ich bekam durch Zufall mit, dass ich den reichsten Vater von Ludwigsburg habe. Sie sagte sinngemäß, dass Sie jetzt mit dem Sohn des reichsten Mannes von Ludwigsburg verheiratet sei und eine tolle Praxis und Privatclinic habe.

Der korrekte erste Gedanke ist, der spinnt jetzt vollkommen, aber nein, es ist wirklich wahr.

Selbst bei der späteren Scheidung wurde permanent behauptet, dass mein Vater so reich sei, dass ich einen Zugewinnsausgleich überhaupt nicht nötig hätte.

Sie deuteten auf das große Vermögen Ihres Vaters bzw. Ihrer Eltern an.

Nachweis:

Wie man bereits der Formulierung entnehmen kann behauptete die Gegenseite (der damalige Anwalt meiner Ex-Frau), dass ich das gesagt hätte. Das Gegenteil war jedoch der Fall, die Gegenseite versuchte mir diese Behauptung unterzuschieben. Es ging sogar noch weiter und es wurde behauptet, dass ich den Zugewinnausgleich überhaupt nicht nötig hätte wegen dieses besagten immensen Vermögens (das in meinen Augen in diesen Dimensionen nie existierte). Die Vermutung war zu Beginn des Scheidungsverfahrens, dass man auf “Unbilligkeit” abzuheben versuchte bezüglich des Zugewinns, da ich so “reich” sei, dass ich diesen schlicht nicht nötig hätte, denn zugleich versuchte man (wie ich damals dachte fiktive) Schulden meiner Ex-Frau zuzurechnen, um so eine Situation der “Unbilligkeit” zu konstruieren. Letztlich war dies aber nicht von Erfolg gekrönt, sondern verursachte massive weitere Schänden wie man noch sehen wird.

Der Wert, der damals auf der Weinlaube in den Raum geworfen wurde war so absurd niedrig, dass es (für mich) nur ein Scherz sein konnte. Es handelte sich angeblich um 20 Mio. €. Das ist schlicht so absurd niedrig, da in Ludwigsburg 2 der reichsten Deutschen (Familien) leben und diese hatten damals (2011) jeweils um die 500 Mio. €. Selbst wenn mein Vater diese 20 Mio. € gehabt hätte und das stelle ich in Abrede, wäre es viel zu wenig gewesen um auch nur annähernd zu den reichsten Persönlichkeiten von Ludwigsburg zu gehören.

Selbstverständlich hatte ich mich damals darüber lustig gemacht und gesagt:\

“Super, dann muss ich nicht mehr arbeiten und suche mir gleich eine Freudin, die zu meinem Vermögen passt!”

Außerdem gab meine Ex-Frau an, dass ich per Vertrag :lock: nur 30% und Sie 70% erhalten würde. Ich klärte daraufhin noch vor allen auf - bevor ich mich auf der Weinlaube auf die Suche nach einer 10-Frau machte - dass dies nur der Fall ist, falls es keine Gewinne gibt, denn da meine Ex-Frau die Steuerlast träge, beträgt mein Anteil ca. 50% im Höchststeuersatz (im Reichensteuersatz sogar noch etwwas mehr).

Sie können sich vorstellen was passierte, ich lachte noch als Einziger, dann zog ich los mir einen neue “Sexkretärin” bzw. alternativ eine neue Freundin zu suachen. Bei dem Rest vom Fest herrschte nur noch Totenstille und blankes Entsetzen. Ich bekam das alles nicht mit, da ich schon losgezogen war Schampus zum Feiern zu besorgen und parallel habe ich mehrere Frauen anproletet, ich fand diesen Scherz einfach lustig :rofl:.

Verweis auf die Schulden / Zusammenfassung der Schulden / Bonitätsauskünfte

  1. Mit einem Schloss (:lock:) versehene Links benötigen ein Passwort.
    Der User ist locked :lock: und das Passwort ist :monocle_face:↩︎

  2. Die vollständigen Informationen sind nur unter «Registerinformationen - Dokumentansicht - Anmeldung vom 27.03.2014» verfügbar. Beachten Sie bitte auch, dass es sich um eine mehrseitige .tiff-Datei handelt und man durch die Seiten blättern kann und muss. ↩︎